Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erstellung und Lieferung von Software gelten unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiemit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand eines Auftrages können sein:

2.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationsvorschläge und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber stellt zusätzlich praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zeitgerecht auf seine Kosten zur Verfügung.

2.3 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Programmbeschreibung, die der Auftragnehmer auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Programmbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche verlangen gesonderte Termin- und Preisvereinbarungen.

2.4 Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.5 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.6 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen entweder durch Beratung, Schulung etc. oder durch Übergabe (Übersendung) von Programmen, Organisationsausarbeitungen oder sonstigen Schriftstücken. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftsstelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Magnetbandkassetten, Disketten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand werden von den Vertragspartnern entsprechend berücksichtigt.

3.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie Wegzeiten werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

4. Liefertermin

4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten.

4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte Programmbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können niemals zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

5. Zahlung

5.1 Die Rechnungslegung erfolgt soweit möglich umgehend nach der Lieferung.

5.2 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens acht Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (Programme) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhaten.

6. Urheberrecht und Nutzung

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Urheberrechsgetzes vom 9.September 1965 mit sämtlichen Änderungen, insbesondere den Änderungen vom 24. Juni 1993.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Weitergabe der Organisationsausarbeitungen, Programme, Programmbeschreibungen usw. an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu unterlassen. Im Hinblick darauf, daß die erstellten Programme und Organisationsleistungen geistiges Eigentum des jeweiligen Programmautors sind, ist die Nutzung derselben auch nach Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers zulässig. Jede Weitergabe, d.i. auch eventuell die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Falle volle Genugtuung zu leisten ist. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die von ihm in Auftrag gegebenen Programme in die Programmbibliothek des Auftragnehmers zur allgemeinen Nutzung durch die Vertriebsorganisation des Auftragnehmers als Gegenleistung dafür aufgenommen werden, daß seine Programme durch die Nutzung anderweitiger Erfahrungen und Unterlagen für ihn wirtschaftlicher und kostengünstiger erarbeitet werden können, als dies ohne Inanspruchnahme derartiger Hilfsmittel der Fall gewesen wäre.

7. Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit aus Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Software-Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die Dienstleistung ohne Verschulden des Auftraggebers in einem wesentlichen Punkt nicht erbracht wird.

7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine analoge Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist. Bei Rücktritt ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

8. Gewährleistung

8.1 Mängelrügen
Der Auftraggeber ist nach Erhalt der vereinbarten Leistung verpflichtet, dieselbe sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und bei gelieferten Programmen einen Probelauf durchzuführen. Mängelrügen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb eines Monates nach Erhalt der vereinbarten Leistung schriftlich erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.

8.2 Abnahme
Die Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ist vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftragnehmer durchzuführen. Erfolgt innhalb dieser Zeit keine Stellungnahme des Auftraggebers, gilt die vereinbarte Leistung als erbracht. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Abnahme der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer oder programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt.

8.3 Änderungen
Sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer nur gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch seine grobe Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz verschuldet wurden und nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Schlußbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Lothar Geyer EDV-Berater
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Ausgabe Januar 2000


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